AGB
Ohne zusätzliche Angaben gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Gültigkeitsdauer und Annahme von Offerten
Abgegebene Offerten behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Gültigkeitsdatum. Die Annahme der Offerte durch den Auftraggeber hat schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen. Wird der Vertrag nicht zeitgerecht gesendet, behält sich der Auftragnehmer das Recht zur Ablehnung des Auftrags vor. Bei Verzögerung des Projektes oder einzelner Projektkomponenten verschieben sich Fristen und die Vertragsdauer entsprechend. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Zusatzaufwände, welche durch Verzögerungen entstehen, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. In dem zur Leistung offerierten Preis sind von Seiten Auftragnehmer zudem zwei Überarbeitungsrunden inbegriffen. Sind mehr als zwei Überarbeitungsrunden erforderlich, steht es dem Auftragnehmer frei, proaktiv auf den Kunden zuzugehen und/oder nicht eingeschlossene Aufwände separat in Rechnung zu stellen. Für Projektverschiebungen und daraus resultierende Konsequenzen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die in der Offerte unterzeichneten Leistungen (Dienstleistungen, Vergütung derer etc.) sind von der jeweiligen Partei fristgerecht zu entrichten. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.
Preise und Zahlungskonditionen
Die Preise für die Dienstleistungen des Auftragnehmers richten sich nach dem zugrundeliegenden Vertrag zwischen den Parteien. Alle Preisangaben verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Die Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt durch den Kunden zur Zahlung fällig. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so steht es dem Auftragnehmer offen, dem Auftraggeber Teilzahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen.
Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftragnehmers
Dem Auftragnehmer steht es frei, zur Realisierung von Aufgaben Dritte beizuziehen, es sei denn, wichtige Gründe machen eine Realisierung durch die Agentur erforderlich oder diese ist ausdrücklich vom Auftraggeber gewünscht. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber zudem regelmässig über den Projektfortschritt sowie das Verhältnis zwischen Arbeitsfortschritt und aufgelaufenen Kosten. Kommt es zu Schwierigkeiten, welche eine vertragsgemässe Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können, ist der Auftragnehmer dazu verpflichtet, den Auftraggeber umgehend darüber zu informieren.
Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die jeweils festgelegten Vergütungen für die Leistungen, die der Auftragnehmer im Einzelfall zu erbringen hat, zu entrichten. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zudem alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung zu stelle, und diesen rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf gesetzliche, behördliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, soweit diese für die Vertragserfüllung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind.
Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber hat die Vertragsmässigkeit der erbrachten Dienstleistungen laufend zu prüfen. Beanstandungen haben umgehend zu erfolgen. Versteckte Mängel sind sogleich nach Entdeckung mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig mitgeteilte Mängel sofort zu beheben. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden jeglicher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den jeweiligen Auftragswert beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Treuepflicht
Der Auftragnehmer wahrt die Interessen des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen. Sämtliche Informationen, welche vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, sind als vertraulich zu klassifizieren und unterliegen damit der Geheimhaltung.
Werbung / PR
Der Auftragnehmer ist berechtigt, für eigene Werbezwecke über die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zu berichten (z.B. auf der Website, via LinkedIn). Vor der Publikation jeglicher Inhalte unterbreitet der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese vorgängig zur Kontrolle.
Urheberrecht und geistiges Eigentum
Das geistige Eigentum an den vom Auftragnehmer geschaffenen Arbeitsergebnissen sowie das Recht zur weiteren Verwendung verbleibt in allen Fällen beim Auftragnehmer. Ebenso behält sich der Auftragnehmer in jedem Fall das Recht vor, Ideen, Konzepte und Verfahren, welche sie ein- gebracht bzw. allein oder zusammen mit dem Auftraggeber erworben hat, bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art für andere Auftraggeber zu verwenden.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer ist 8001 Zürich.